Energieausweis – warum er beim Immobilienverkauf Pflicht ist und was du wissen musst.

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist er gesetzlich vorgeschrieben – und muss bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

Die zwei Typen:

Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, aber weniger aussagekräftig – weil er vom Verhalten der Bewohner abhängt. Zulässig für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder Neubauten ab 1978 nach Wärmeschutzverordnung.

Bedarfsausweis: Basiert auf der technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung). Aufwendiger und teurer, aber objektiver. Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden.

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

Was kostet ein Energieausweis?

  • Verbrauchsausweis: ca. 50–150 €
  • Bedarfsausweis: ca. 300–600 €

Was passiert ohne Energieausweis? Bußgeld bis zu 15.000 €. Die Baubehörden kontrollieren das mittlerweile stichprobenartig.

Was die Energieklassen bedeuten:

Klasse

Kennwert (kWh/m²a)

Einschätzung

A+

unter 30

Sehr effizient (Passivhaus)

A

30–50

Sehr gut

B

50–75

Gut

C

75–100

Durchschnittlich

D

100–130

Unter Durchschnitt

E

130–160

Sanierungsbedarf

F

160–200

Erheblicher Bedarf

G

200–250

Schlechte Effizienz

H

über 250

Sehr schlechte Effizienz

Ich besorge den Energieausweis für dich – als Teil meiner Vermarktungsleistung.

Rechtsgrundlage: § 79–88 GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Haus verkaufen Bremen · Ratgeber: Sanierungspflicht

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