Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist er gesetzlich vorgeschrieben – und muss bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Die zwei Typen:
Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, aber weniger aussagekräftig – weil er vom Verhalten der Bewohner abhängt. Zulässig für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder Neubauten ab 1978 nach Wärmeschutzverordnung.
Bedarfsausweis: Basiert auf der technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung). Aufwendiger und teurer, aber objektiver. Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden.
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Was kostet ein Energieausweis?
Was passiert ohne Energieausweis? Bußgeld bis zu 15.000 €. Die Baubehörden kontrollieren das mittlerweile stichprobenartig.
Was die Energieklassen bedeuten:
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Klasse |
Kennwert (kWh/m²a) |
Einschätzung |
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A+ |
unter 30 |
Sehr effizient (Passivhaus) |
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A |
30–50 |
Sehr gut |
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B |
50–75 |
Gut |
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C |
75–100 |
Durchschnittlich |
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D |
100–130 |
Unter Durchschnitt |
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E |
130–160 |
Sanierungsbedarf |
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F |
160–200 |
Erheblicher Bedarf |
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G |
200–250 |
Schlechte Effizienz |
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H |
über 250 |
Sehr schlechte Effizienz |
Ich besorge den Energieausweis für dich – als Teil meiner Vermarktungsleistung.
Rechtsgrundlage: § 79–88 GEG (Gebäudeenergiegesetz)