as Grundbuch ist das amtliche Register, in dem alle Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken in Deutschland erfasst sind. Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt. Der Grundbuchauszug ist eine aktuelle Abschrift dieses Blatts.
Die drei Abteilungen des Grundbuchs:
Abteilung I – Eigentümer: Wer ist der rechtliche Eigentümer? Wie hat er das Eigentum erworben (Kauf, Erbschaft, Schenkung)?
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen: Eingetragene Rechte Dritter: Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Baulast. Diese Rechte gehen beim Verkauf auf den neuen Eigentümer über.
Abteilung III – Grundpfandrechte: Eingetragene Grundschulden und Hypotheken – also Sicherheiten für Bankkredite. Beim Verkauf müssen diese in der Regel gelöscht oder auf den Käufer übertragen werden.
Warum der Grundbuchauszug beim Verkauf wichtig ist: Er ist die Grundlage für den Notarvertrag. Ohne aktuellen Grundbuchauszug kann kein Kaufvertrag beurkundet werden. Eingetragene Lasten in Abteilung II können den Wert mindern oder den Verkauf erschweren.
Wie aktuell muss er sein? Maximal drei Monate alt – viele Notare bestehen darauf.
Wie bekomme ich ihn? Als Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt). In Bremen: Amtsgericht Bremen. Kosten: ca. 10–20 € pro Auszug. Ich besorge ihn für dich. → Haus verkaufen Bremen
Rechtsgrundlage: GBO (Grundbuchordnung)