Grundschuld vs. Hypothek – was im Grundbuch eingetragen wird und warum das beim Verkauf wichtig ist.

Beide Begriffe bezeichnen Sicherungsrechte, die Banken bei der Immobilienfinanzierung ins Grundbuch eintragen lassen. In der Praxis hat die Grundschuld die Hypothek fast vollständig verdrängt.

Die Hypothek: Die Hypothek ist streng an eine konkrete Forderung (den Kredit) gebunden. Sie sinkt mit jeder Tilgungsrate automatisch – und erlischt, wenn der Kredit abbezahlt ist. Klingt logisch, ist aber in der Praxis unpraktisch: Jede Änderung der Kreditbedingungen erfordert notarielle Anpassungen.

Die Grundschuld: Die Grundschuld ist eine abstrakte Belastung – sie ist nicht direkt an eine bestimmte Forderung gebunden. Sie bleibt in voller Höhe eingetragen, auch wenn der Kredit teilweise abbezahlt ist. Dafür ist sie flexibler: Banken können sie für verschiedene Kredite nutzen, ohne neue Grundbucheintragungen vorzunehmen.

In der Praxis: Über 95 % aller Immobilienfinanzierungen in Deutschland laufen heute über Grundschulden – nicht Hypotheken. Wer eine Immobilie finanziert, hat fast immer eine Grundschuld im Grundbuch.

Was beim Verkauf zu beachten ist: Eine eingetragene Grundschuld muss beim Verkauf entweder gelöscht oder auf den Käufer übertragen werden. Für die Löschung braucht man eine Löschungsbewilligung der Bank – die auch dann noch aussteht, wenn der Kredit längst abbezahlt ist. Deshalb: Prüfe frühzeitig, ob noch alte Grundschulden im Grundbuch stehen – auch von längst getilgten Krediten.

Ich prüfe das Grundbuch und weise dich rechtzeitig auf ausstehende Löschungen hin.

Rechtsgrundlage: §§ 1113–1190 BGB (Hypothek) · §§ 1191–1198 BGB (Grundschuld)

Lexikon: Grundbuchauszug · Haus verkaufen Bremen

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