Hausgeldrückstand – wenn ein Miteigentümer nicht zahlt und alle darunter leiden.

Ein Hausgeldrückstand entsteht, wenn ein Wohnungseigentümer seine monatlichen Hausgeld-Zahlungen nicht leistet. Das betrifft nicht nur den säumigen Eigentümer – sondern indirekt die gesamte Eigentümergemeinschaft.

Was passiert bei Hausgeldrückstand: Die WEG muss trotz ausbleibender Zahlungen ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen – Versicherungen, Hausmeister, Betriebskosten. Fehlende Zahlungen werden zunächst aus der Instandhaltungsrücklage oder durch vorübergehende Kostenumlage auf die anderen Eigentümer gedeckt.

Was das für Käufer bedeutet: Wer eine Eigentumswohnung kauft, tritt in die Eigentümergemeinschaft ein – mit allen aktuellen Verpflichtungen. Ein bestehender Hausgeldrückstand des Verkäufers geht nicht automatisch auf den Käufer über – aber: Eine WEG mit hohen Rückständen einzelner Eigentümer ist ein Warnsignal für die finanzielle Gesundheit der Gemeinschaft.

Was ich vor dem Kauf prüfe:

  • Höhe der aktuellen Instandhaltungsrücklage
  • Offene Hausgeldforderungen gegen einzelne Eigentümer
  • Laufende Rechtsstreitigkeiten der WEG
  • Letzte drei Eigentümerversammlungsprotokolle

Wie WEGs gegen Hausgeldrückstände vorgehen: Die WEG kann den säumigen Eigentümer auf Zahlung verklagen. Im Extremfall kann das Wohnungseigentum zwangsversteigert werden – ein Instrument, das aber selten eingesetzt wird.

Was Verkäufer beachten sollten: Ausstehende Hausgeldzahlungen müssen beim Verkauf vollständig beglichen sein. Der Notar prüft das. Offene Rückstände können den Verkaufsprozess verzögern oder den Preis beeinflussen.

Rechtsgrundlage: § 28 WEG (Wirtschaftsplan) · § 16 WEG (Kostentragung)

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