Maklervertrag – was drin steht, was du unterschreiben solltest und was nicht.

Der Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Makler. Er regelt Leistungsumfang, Provision und Laufzeit. Ohne wirksamen Maklervertrag hat der Makler keinen Provisionsanspruch.

Was ein seriöser Maklervertrag enthält:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Genaue Beschreibung des Objekts
  • Art des Auftrags (Alleinauftrag oder einfacher Auftrag)
  • Vereinbarte Provision und Fälligkeit
  • Laufzeit und Kündigungsregelungen
  • Leistungsumfang: Was tut der Makler konkret?

Alleinauftrag vs. einfacher Auftrag:

Alleinauftrag: Du beauftragst für einen festgelegten Zeitraum nur diesen einen Makler. Er kann intensiver investieren, weil er den Auftrag sicher hat. Üblich: 3–6 Monate Laufzeit.

Einfacher Auftrag: Mehrere Makler gleichzeitig erlaubt. Klingt vorteilhaft – führt aber dazu, dass keiner wirklich investiert, weil unklar ist, wer am Ende die Provision bekommt.

Was du bei Maklerverträgen prüfen solltest:

Laufzeit und Kündigung: Verträge über 6 Monate ohne Kündigungsrecht sind ungewöhnlich. Prüfe, ob du bei Nichtleistung des Maklers kündigen kannst.

Provision und Fälligkeit: Wann und wie viel? Die Provision darf erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig werden – nicht pauschal bei Vertragsabschluss.

Reservierungsgebühren: Seriöse Makler verlangen keine Reservierungsgebühren vorab. Wer das verlangt, ist mit Vorsicht zu genießen.

Was bei MBWohnen gilt: Transparenter Alleinauftrag, klare Laufzeit, keine versteckten Kosten, Provision nur bei Erfolg.

Rechtsgrundlage: §§ 652–655 BGB (Maklerrecht)

Über Markus Berlik · Ratgeber: Maklerprovision Bremen

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