Sachwertverfahren – wann es angewendet wird und warum es zum Trugschluss führen kann.

Das Sachwertverfahren ist eine der drei anerkannten Methoden zur Immobilienbewertung. Es ermittelt den Wert einer Immobilie aus den Herstellungskosten des Gebäudes zuzüglich des Bodenwerts – abzüglich Altersabschläge.

Wie das Sachwertverfahren funktioniert:

  1. Bodenwert: Grundstücksgröße × Bodenrichtwert
  2. Gebäudesachwert: Herstellungskosten des Gebäudes (Normalherstellungskosten nach NHK 2010) abzüglich Alterswertminderung
  3. Sachwert = Bodenwert + Gebäudesachwert (ggf. ± Marktanpassungsfaktor)

Wann wird das Sachwertverfahren eingesetzt? Wenn keine ausreichenden Vergleichsdaten vorhanden sind – bei freistehenden Einfamilienhäusern in dünn besiedelten Lagen, besonderen Objekten oder Randlagen ohne vergleichbare Transaktionen.

Das Problem: Die Sachwertfalle Das Sachwertverfahren bildet ab, was eine Immobilie theoretisch wert ist – nicht was der Markt dafür zahlt. Wer viel in sein Haus investiert hat, erzielt über das Sachwertverfahren einen hohen Wert. Aber der Markt bezahlt das nicht zwingend.

Ein Haus in einer schwachen Lage, in das 200.000 € investiert wurden, hat einen hohen Sachwert – aber einen deutlich niedrigeren Marktwert. Wer das nicht versteht, überschätzt seinen Verkaufspreis.

Lexikon: Sachwertfalle · Immobilienbewertung Bremen

Rechtsgrundlage: §§ 21–23 ImmoWertV

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