Die Härtefallregelung im Mietrecht gibt Mietern das Recht, einer ordentlichen Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug für sie eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das gilt auch bei einer an sich wirksamen Eigenbedarfskündigung.
Rechtsgrundlage: §§ 574–574b BGB
Wann liegt ein Härtefall vor?
Anerkannte Härtegründe:
Nicht anerkannt:
Wie läuft das ab? Der Mieter muss den Widerspruch schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist einlegen. Das Gericht wägt dann ab: Berechtigter Eigenbedarfswunsch des Vermieters versus unzumutbare Härte für den Mieter.
Was das für Vermieter in Bremen bedeutet: Besonders in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt – Schwachhausen, das Viertel, Überseestadt – sind Gerichte tendenziell mietersensibel. Eine gute rechtliche Beratung vor der Kündigung ist sinnvoll. Ich verweise in solchen Fällen an spezialisierte Anwälte.
→ Ratgeber: Eigenbedarfskündigung · Wohnung verkaufen Bremen