Immobilientippgeber werden und bis zu 10.000€ kassieren

Werden Sie Tippgeber für Ihren Immobilienmakler in Bremen

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann kontaktieren Sie mich und erhalten Sie bis zu 10.000 € Provision.

Jetzt Tipp abgeben

In nur 3 Schritten zur Tippgeberprämie

1. Kontaktieren Sie uns

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Rufen Sie mich an oder füllen Sie mein Formular aus.

2. Immobilienbewertung

Wir kontaktieren den Eigentümer und bewerten seine Immobilie kostenlos. Außerdem erhält er den Maklervertrag.

3. Abkassieren

Ihre Prämie erhalten Sie nach dem erfolgreichen Notartermin auf Ihr Konto.

Ihr Ansprechpartner für das MBWOHNEN Tippgeberprogramm

Markus Berlik
Immobilienmakler
  • 0421 478 846 42
  • m.berlik@mbwohnen.de

Ganz einfach – Sie kontaktieren uns per Mail oder telefonisch und informieren uns über Ihren Tipp. Wir fordern daraufhin alle wichtigen Daten an, die zur Überprüfung der Immobilie gebraucht werden. Nach positiver Prüfung werden Sie von uns als Tippgeber geführt. Diese Tippgeber Bestätigung muss vorhanden sein, bevor das Objekt von uns erfolgreich vermittelt wird. Wir müssen also bereits beim Abschluss des Maklervertrages von Ihrem Tipp Kenntnis gehabt haben. Nach Ihrer Empfehlung prüfen wir, ob die Immobilie tatsächlich zum Verkauf steht und ob diese sich auch noch nicht in unserer Datenbank befindet. Anschließend nehmen wir Kontakt zu den Eigentümern auf. Falls diese an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert sind, schließen wir einen Vertrag ab und die Vermarktung des Objektes kann starten. Die Tippgeberprovision erhalten Sie, wenn wir die Immobilie erfolgreich vermittelt haben.

Ja, auch wenn Sie mit dem Objekteigentümer verwandt sind, bekommen Sie die Provision. Keine Provision gibt es für Tipps von Immobilien, die einem Haushaltsangehörige (Kinder, Lebenspartner, Ehegatten etc.) oder Ihnen selbst gehören.

Wenn Sie nicht aus erster Hand wissen, dass die Immobilie verkauft werden soll, gibt es einige Hinweise, die darauf hindeuten, dass das Objekt zum Verkauf stehen könnte:

  • Das Haus wirkt verlassen und der Garten ist nicht gepflegt
  • Wenn Sie erfahren haben, dass der Eigentümer verstorben ist
  • Wenn der Eigentümer anfängt, ein leerstehendes Objekt zu sanieren
  • Wenn eine Wohnung oder ein Haus schon längere Zeit leer steht
  • Wenn der Eigentümer die Immobilie von außen fotografiert

Wenn ein oder mehrere der oben genannten Punkte zutreffen, so kontaktieren Sie uns gerne. Auch wenn nur der Verdacht besteht, dass die Immobilie verkauft werden könnte, dürfen Sie uns gerne informieren. Wir setzen uns dann mit den Eigentümern in Verbindung und fragen ganz unverbindlich nach.

Ja, Tippgeberprovisionen sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern sie den jährlichen Freibetrag von 256 € gemäß § 22 Nr. 3 EStG überschreiten – das gilt auch für Sachprämien.

Privatpersonen müssen solche Einkünfte als „sonstige Einkünfte“ in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei regelmäßigem Tippgeberverhalten oder bei Gewerbetreibenden kann eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit erfolgen – in diesem Fall sind zusätzlich Umsatz- und ggf. Gewerbesteuern relevant.

Hinweis: Eine verbindliche steuerliche Bewertung darf nur durch einen Steuerberater erfolgen.

Als Immobilienmakler sind wir in Bremen und deutschlandweit auf der Suche nach neuen Objekten. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück, bei uns ist alles Willkommen. Allerdings darf uns die Immobilie noch nicht zum Verkauf bekannt sein und ebenso noch nicht zum Verkauf ausgeschrieben worden sein (Internet, Zeitungsanzeige, Verkaufsschilder etc.)

Fritz-Thiele-Straße 16
28279 Bremen
0421 478 846 42
m.berlik@mbwohnen.de
© 2024 MBWohnen. Designed by WEBCLAN GmbH. Alle Rechte vorbehalten.