Wenn Sie nicht aus erster Hand wissen, dass die Immobilie verkauft werden soll, gibt es einige Hinweise, die darauf hindeuten, dass das Objekt zum Verkauf stehen könnte:
Wenn ein oder mehrere der oben genannten Punkte zutreffen, so kontaktieren Sie uns gerne. Auch wenn nur der Verdacht besteht, dass die Immobilie verkauft werden könnte, dürfen Sie uns gerne informieren. Wir setzen uns dann mit den Eigentümern in Verbindung und fragen ganz unverbindlich nach.
Ja, Tippgeberprovisionen sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern sie den jährlichen Freibetrag von 256 € gemäß § 22 Nr. 3 EStG überschreiten – das gilt auch für Sachprämien.
Privatpersonen müssen solche Einkünfte als „sonstige Einkünfte“ in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei regelmäßigem Tippgeberverhalten oder bei Gewerbetreibenden kann eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit erfolgen – in diesem Fall sind zusätzlich Umsatz- und ggf. Gewerbesteuern relevant.
Hinweis: Eine verbindliche steuerliche Bewertung darf nur durch einen Steuerberater erfolgen.
Als Immobilienmakler sind wir in Bremen und deutschlandweit auf der Suche nach neuen Objekten. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück, bei uns ist alles Willkommen. Allerdings darf uns die Immobilie noch nicht zum Verkauf bekannt sein und ebenso noch nicht zum Verkauf ausgeschrieben worden sein (Internet, Zeitungsanzeige, Verkaufsschilder etc.)