Auflassung – der Moment, in dem die Immobilie wirklich den Besitzer wechselt.

Die Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Ohne Auflassung und anschließende Grundbucheintragung wechselt das Eigentum rechtlich nicht – auch wenn der Kaufvertrag bereits unterschrieben und der Kaufpreis bezahlt ist.

Der Unterschied: Kaufvertrag vs. Auflassung vs. Eigentumsübergang

Schritt

Was passiert

Kaufvertrag

Schuldrechtliche Verpflichtung zum Kauf

Auflassung

Dingliche Einigung über Eigentumsübergang

Grundbucheintragung

Rechtlicher Eigentumsübergang

Wann findet die Auflassung statt? In der Praxis wird die Auflassung beim Notartermin zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet. Notar und Parteien erklären gemeinsam, dass das Eigentum übergehen soll.

Was ist die Auflassungsvormerkung? Die Auflassungsvormerkung wird nach dem Notartermin ins Grundbuch eingetragen – als Sicherung für den Käufer, bevor er als neuer Eigentümer eingetragen ist. Sie schützt ihn davor, dass der Verkäufer das Grundstück zwischenzeitlich nochmals verkauft oder belastet.

Typischer Ablauf:

  1. Notartermin: Kaufvertrag + Auflassung beurkundet
  2. Notar veranlasst Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  3. Käufer zahlt Kaufpreis
  4. Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (nach Grunderwerbsteuer)
  5. Notar veranlasst Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Rechtsgrundlage: § 925 BGB (Auflassung) · § 883 BGB (Auflassungsvormerkung)

Haus verkaufen Bremen · Lexikon: Grundbuchauszug

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