Teilungserklärung – das rechtliche Fundament jeder Eigentumswohnung.

Die Teilungserklärung ist das Gründungsdokument einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie legt fest, wie ein Gebäude in einzelne Eigentumseinheiten aufgeteilt wird – und was wem gehört.

Was die Teilungserklärung regelt:

Sondereigentum: Was dem einzelnen Eigentümer alleine gehört – die Wohnung selbst, ggf. ein Kellerabteil, ein Tiefgaragenstellplatz. Nur über Sondereigentum kann der Eigentümer frei verfügen.

Gemeinschaftseigentum: Was allen Eigentümern gemeinsam gehört – Treppenhaus, Fassade, Dach, tragende Wände, Heizungsanlage, Außenanlagen. Entscheidungen darüber trifft die Eigentümergemeinschaft gemeinsam.

Sondernutzungsrechte: Das Recht, ein Teil des Gemeinschaftseigentums exklusiv zu nutzen – zum Beispiel einen Garten oder einen Stellplatz im Freien. Das Sondernutzungsrecht gehört zum Sondereigentum, obwohl die Fläche rechtlich Gemeinschaftseigentum bleibt.

Miteigentumsanteile (MEA): Der prozentuale Anteil jedes Eigentümers am Gemeinschaftseigentum – relevant für die Verteilung von Kosten und Stimmrechten.

Warum die Teilungserklärung beim Kauf wichtig ist: Sie definiert, was du wirklich kaufst. Ein Stellplatz oder Keller, der nur im Exposé erwähnt, aber nicht in der Teilungserklärung korrekt ausgewiesen ist, gehört dir rechtlich nicht. Ich prüfe die Teilungserklärung vor dem Kauf.

Rechtsgrundlage: § 8 WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

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