Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines anderen Grundstücks bestimmte Nutzungsmöglichkeiten an deinem Grundstück gewährt. Das häufigste Beispiel: das Wegerecht.
Was ist ein Wegerecht? Das Wegerecht gibt dem Berechtigten das Recht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren – meist um das eigene Grundstück zu erschließen, wenn keine andere Zufahrt möglich ist.
Andere häufige Grunddienstbarkeiten:
Wo steht das Wegerecht? In Abteilung II des Grundbuchs – sowohl beim belasteten Grundstück (die Last) als auch beim begünstigten Grundstück (das Recht).
Auswirkungen auf den Wert: Ein Wegerecht zugunsten eines Dritten schränkt die Nutzung ein und kann den Wert mindern. Ein Wegerecht zugunsten des eigenen Grundstücks (Sicherung der Erschließung) ist dagegen werterhaltend.
Was beim Verkauf gilt: Grunddienstbarkeiten gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über – sie bleiben also bestehen. Ich prüfe das Grundbuch und erkläre dir, was die eingetragenen Rechte für dein Objekt bedeuten.
Rechtsgrundlage: §§ 1018–1029 BGB (Grunddienstbarkeiten)