Sanierungspflicht beim Immobilienverkauf – was du 2026 wirklich wissen musst, ohne in Panik zu verfallen.

Sanierungspflicht Immobilie verkaufen

„Habt ihr 100.000 bis 200.000 € für eine gesetzlich vorgeschriebene energetische Sanierung? Wenn nein: verkaufen.” Diesen Satz liest man in Immobilienforen immer wieder – und er macht Angst. Manchmal zu Recht, manchmal völlig übertrieben. Die Wahrheit liegt, wie so oft, in der Mitte. Es gibt tatsächlich Sanierungspflichten beim Immobilienverkauf – aber sie sind konkreter, begrenzter und planbarer als die Horrorgeschichten im Internet vermuten lassen. Ich bin Markus Berlik, Immobilienmakler in Bremen seit 1996. Ich erkläre dir in diesem Ratgeber, was nach dem Gebäudeenergiegesetz 2026 tatsächlich gilt, welche Pflichten auf Käufer übergehen und wie du als Verkäufer damit umgehst – ohne Geld zu verbrennen und ohne rechtliche Risiken einzugehen.

Die Grundlage – das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es wurde zuletzt 2023 umfangreich überarbeitet und wird seitdem als das „Heizungsgesetz” diskutiert – auch wenn es weit mehr regelt als nur Heizungen.

Was das GEG grundsätzlich regelt: Das GEG legt fest, welche energetischen Standards Gebäude erfüllen müssen – beim Neubau, bei größeren Renovierungen und beim Eigentümerwechsel. Es verbindet die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.Wer ist betroffen? Grundsätzlich jeder Eigentümer eines älteren Wohngebäudes. Aber: Nicht jede Pflicht gilt sofort für jeden. Viele Anforderungen greifen erst bei einem Eigentümerwechsel – also genau dann, wenn du verkaufst. Und das ist der Punkt, der beim Verkauf relevant wird.

Welche Sanierungspflichten gehen beim Verkauf auf den Käufer über?

Das ist die wichtigste Frage für Verkäufer. Und die ehrliche Antwort lautet: Bestimmte Pflichten gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über – aber nicht alle und nicht unbegrenzt.

Pflicht 1: Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG)

Wenn die oberste Geschossdecke eines beheizten Raums nicht den Mindestanforderungen entspricht, muss sie gedämmt werden. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Kauf – aber wer ein Haus kauft, übernimmt diese Verpflichtung, falls sie noch nicht erfüllt ist.

Ausnahme: Wenn das Dach selbst bereits gedämmt ist, entfällt die Pflicht für die Geschossdecke.

Kosten: Eine Dämmung der obersten Geschossdecke gehört zu den günstigsten energetischen Maßnahmen überhaupt – oft zwischen 3.000 und 8.000 € je nach Fläche. Kein „Fass ohne Boden”, sondern eine überschaubare Maßnahme.

Pflicht 2: Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren (§ 69 GEG)

Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein. Auch das ist eine Pflicht, die auf den Käufer übergeht, falls sie beim Verkauf noch nicht erfüllt ist.

Kosten: Ebenfalls überschaubar – je nach Aufwand einige hundert bis wenige tausend Euro.

Pflicht 3: Heizungstausch – die große Frage Hier liegt die größte Verunsicherung. Das GEG 2024 schreibt vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Aber: Diese Pflicht gilt zunächst für Neuinstallationen – also dann, wenn eine Heizung neu eingebaut oder getauscht wird.

Was das beim Verkauf bedeutet: Wenn die bestehende Heizung noch funktioniert, muss der Käufer sie nicht sofort tauschen. Eine Pflicht zum unmittelbaren Austausch besteht nicht allein wegen des Eigentumsübergangs. Erst wenn die alte Heizung ihren Geist aufgibt oder getauscht werden soll, greift die 65-%-Pflicht.

Wichtige Ausnahme: Bei Gebäuden mit bis zu sechs Wohneinheiten, von denen der Eigentümer selbst eine bewohnt, gelten bis 2026 verlängerte Übergangsfristen. Danach läuft die reguläre Regelung an.

Pflicht 4: Energieausweis vorlegen

Das ist keine Sanierungspflicht, aber eine Vorlage-Pflicht: Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 €. → Lexikon: Energieausweis

Was Verkäufer nicht sanieren müssen – die wichtige Klarstellung

Hier ist die beruhigende Nachricht, die in der öffentlichen Debatte untergeht:

Als Verkäufer bist du nicht verpflichtet, vor dem Verkauf energetisch zu sanieren.

Du musst keine neue Heizung einbauen, nur weil du verkaufst. Du musst das Dach nicht neu dämmen, nur weil du verkaufst. Du musst die Fassade nicht isolieren lassen, nur weil du verkaufst.

Was du musst: Den Käufer korrekt informieren. Das bedeutet konkret:

  • Energieausweis vorlegen
  • Bekannte Mängel offenbaren
  • Keine falschen Angaben zum energetischen Zustand machen

Die Sanierungspflichten, die beim Verkauf übergehen (Geschossdeckendämmung, Rohrdämmung), gehen auf den Käufer über – nicht auf dich als Verkäufer.Was du beachten solltest: Der energetische Zustand beeinflusst den Preis. Ein Haus mit schlechter Energieklasse wird bei einem informierten Käufer Abschläge erfahren. Das ist kein gesetzliches Problem – das ist Marktlogik. Ich helfe dir, diesen Zusammenhang in der Preisfindung richtig einzuschätzen. → Kostenlose Immobilienbewertung

Sanieren vor dem Verkauf – wann es sich lohnt und wann nicht

Die Frage, die sich viele Verkäufer stellen: Soll ich vor dem Verkauf noch sanieren, um einen höheren Preis zu erzielen?

Die Antwort hängt von drei Faktoren ab.

Faktor 1: Die Lage

In einer gefragten Lage wie Schwachhausen oder dem Viertel lohnen sich gezielte Aufwertungen eher als in einer Randlage. Wer in einer schwachen Lage für 50.000 € saniert und 20.000 € mehr erzielt, hat 30.000 € verloren. Wer in einer Toplage für 20.000 € saniert und 40.000 € mehr erzielt, hat gewonnen. Ich sage dir, welcher Fall für dein Objekt zutrifft. → Ratgeber: Grundstückspotenzial erkennen

Faktor 2: Der Käufer

Eigennutzer, die einziehen wollen, schätzen eine fertig sanierte Immobilie. Kapitalanleger und Bauträger sanieren oft lieber selbst – und bezahlen deshalb nicht zwingend mehr für eine sanierte Immobilie. Ich weiß, welche Käufergruppe für dein Objekt relevant ist.

Faktor 3: Die Maßnahme

Kleine, sichtbare Maßnahmen (neue Fenster, frische Farbe, Badauffrischung) können den Eindruck verbessern ohne hohe Kosten. Große strukturelle Maßnahmen (Fassadendämmung, Heizungstausch, Dachsanierung) rechnen sich beim Verkauf fast nie vollständig.

Meine Faustregel: Überlege immer gut, in welcher Lage du wie viel Geld bei einer Sanierung investierst. Wohnst du in einer nicht so gefragten Lage, wo die Quadratmeterpreise niedrig liegen, wird dir keiner den goldenen Wasserhahn bezahlen. In guter Lage sieht das anders aus – aber auch da gilt: erst rechnen, dann handeln.

Was Käufer beim Erwerb älterer Immobilien beachten müssen

Wenn du auf der Käuferseite bist oder eine Immobilie erbst: Hier sind die wichtigsten Punkte, bevor du unterschreibst.

Prüfe den Energieausweis genau Die Energieklasse gibt einen ersten Hinweis auf den energetischen Zustand. Klasse A+ bis B: gut. Klasse C bis D: durchschnittlich, Sanierung mittelfristig sinnvoll. Klasse E bis H: Sanierungsbedarf, Kosten einkalkulieren.

Lass die Geschossdeckendämmung prüfen Das ist die häufigste Sanierungspflicht, die beim Kauf übergeht. Lass dir vor dem Kauf bestätigen, ob diese Pflicht bereits erfüllt ist – oder kalkouliere die Kosten in deinen Kaufpreis ein.

Frag nach der Heizungsanlage Wie alt ist die Heizung? Wann wurde sie zuletzt gewartet? Eine Heizung kurz vor dem Lebensende bedeutet: Du wirst bald ersetzen müssen – und dann gilt die 65-%-Regelung. Das sind keine Kleinigkeiten.Lass dir eine Energieberatung machen Für komplexere Objekte lohnt sich eine professionelle Energieberatung vor dem Kauf. Das kostet einige hundert Euro – kann aber zehntausende in der richtigen Verhandlung einsparen.

Sanierungspflicht und Kaufvertrag – was rein muss

Weder Verkäufer noch Käufer können die gesetzlichen Sanierungspflichten vertraglich wegverhandeln. Was das GEG vorschreibt, gilt – egal was im Kaufvertrag steht.

Was aber im Kaufvertrag sinnvoll geregelt werden kann:

  • Wer trägt die Kosten für noch nicht erfüllte Pflichten (Geschossdecke, Rohrdämmung)?
  • Übergabezeitpunkt und Zustand der Heizungsanlage
  • Offenlegung aller bekannten energetischen Mängel

Arglistige Täuschung vermeiden Wenn du als Verkäufer weißt, dass die Heizung in zwei Jahren getauscht werden muss – weil sie alt und ineffizient ist – und du das verschweigst, riskierst du nach dem Verkauf rechtliche Probleme. Transparenz schützt dich. Ich helfe dir, die richtigen Formulierungen zu finden. → Ratgeber: Schwarzbau & rechtliche Risiken

Sonderfall: Denkmalschutz und Sanierungspflicht

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie in Bremen besitzt, hat eine besondere Situation: Die energetischen Anforderungen des GEG können mit den Auflagen des Denkmalschutzes kollidieren.

In solchen Fällen gibt es Ausnahmen und Erleichterungen. Das GEG sieht explizit vor, dass Denkmalschutzauflagen berücksichtigt werden. Was konkret gilt, hängt vom Einzelfall ab – und sollte vor dem Verkauf mit dem zuständigen Denkmalschutzamt und einem Energieberater geklärt werden.

Häufige Fragen zur Sanierungspflicht beim Immobilienverkauf

Muss ich vor dem Verkauf mein Haus dämmen?

Nein. Als Verkäufer bist du nicht verpflichtet, vor dem Verkauf energetisch zu sanieren. Die Pflichten zur Dämmung der Geschossdecke und zur Rohrdämmung gehen beim Verkauf auf den Käufer über.

Muss ich die Heizung tauschen, bevor ich verkaufe?

Nein – solange die bestehende Heizung noch funktioniert. Eine Tauschpflicht entsteht nicht allein durch den Verkauf, sondern erst wenn eine neue Heizung eingebaut werden soll.

Beeinflusst ein schlechter Energieausweis den Verkaufspreis?

Ja. Käufer rechnen die zu erwartenden Sanierungskosten in ihr Angebot ein. Wie stark der Preis davon beeinflusst wird, hängt von Lage und Käufergruppe ab. Ich bewerte das für dein konkretes Objekt.

Was kostet die Dämmung der obersten Geschossdecke?

Je nach Fläche und Methode zwischen ca. 3.000 und 8.000 €. Das ist eine der günstigsten energetischen Maßnahmen – und gehört zu den häufigsten Sanierungspflichten, die beim Kauf übergehen.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Viele Maßnahmen werden durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Das ist für den Käufer relevant – und kann als Verkaufsargument genutzt werden: „Hier gibt es noch Förderungspotenzial.”

Gilt die Sanierungspflicht auch für Eigentumswohnungen?

Teilweise. Bei Eigentumswohnungen liegt die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Heizungsanlage) bei der Eigentümergemeinschaft – nicht beim einzelnen Wohnungseigentümer allein. Was beschlossen wurde und was noch aussteht, steht in den WEG-Protokollen. → Lexikon: Hausgeld

Unsicher, was für dein Objekt gilt? Ruf mich an.

Die Sanierungspflichten beim Immobilienverkauf sind konkreter und planbarer als die meisten denken – aber sie müssen für jedes Objekt individuell eingeschätzt werden. Ich schaue mir deine Immobilie an, prüfe den Energieausweis und sage dir, was auf dich zukommt und wie du damit beim Verkauf umgehst.

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Über MBWOHNEN
Markus Berlik ist seit mehr als 25 Jahren als Immobilienmakler in Bremen tätig. Sein Maklerservice wird besonders für die persönliche Betreuung geschätzt, die von den Kunden hoch bewertet wird.
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