Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom Käufer gezahlt und ist eine der größten Kaufnebenkosten.
Grunderwerbsteuer in Bremen: 5,0 % In Bremen beträgt die Grunderwerbsteuer seit 2014 5,0 % des beurkundeten Kaufpreises. Das ist einer der niedrigeren Sätze im Bundesvergleich (andere Länder: bis zu 6,5 %).
Rechenbeispiele:
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Kaufpreis |
Grunderwerbsteuer (5,0 %) |
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200.000 € |
10.000 € |
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350.000 € |
17.500 € |
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500.000 € |
25.000 € |
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750.000 € |
37.500 € |
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer? Grundsätzlich der Käufer. Im Kaufvertrag kann eine andere Vereinbarung getroffen werden – aber das ist unüblich.
Wann muss sie gezahlt werden? Nach Beurkundung des Kaufvertrags schickt das Finanzamt einen Bescheid. Die Zahlung muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne diese wird der neue Eigentümer nicht im Grundbuch eingetragen.
Ausnahmen – wann keine Grunderwerbsteuer anfällt:
Rechtsgrundlage: GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) · § 3 GrEStG (Ausnahmen)