Beim Kauf einer Immobilie sind Notarkosten gesetzlich vorgeschrieben: Ohne notarielle Beurkundung ist kein Eigentumsübergang möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar.
Wie hoch sind die Notarkosten? Die Notargebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Als Faustregel gilt:
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Kaufpreis |
Notarkosten ca. |
Grundbuchkosten ca. |
Gesamt ca. |
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200.000 € |
1.000–1.200 € |
400–500 € |
1.400–1.700 € |
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350.000 € |
1.500–1.800 € |
600–700 € |
2.100–2.500 € |
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500.000 € |
2.000–2.400 € |
800–900 € |
2.800–3.300 € |
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750.000 € |
2.800–3.200 € |
1.100–1.300 € |
3.900–4.500 € |
Richtwerte inkl. Grundbucheintragung, ohne Mehrwertsteuer.
Wer zahlt die Notarkosten? Üblicherweise der Käufer – das ist Marktusance, nicht gesetzlich festgelegt. Im Kaufvertrag kann etwas anderes vereinbart werden.
Was ist in den Notarkosten enthalten?
Rechtsgrundlage: GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)