Notarkosten beim Immobilienkauf – was der Notar kostet und wer zahlt.

Beim Kauf einer Immobilie sind Notarkosten gesetzlich vorgeschrieben: Ohne notarielle Beurkundung ist kein Eigentumsübergang möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar.

Wie hoch sind die Notarkosten? Die Notargebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Als Faustregel gilt:

Kaufpreis

Notarkosten ca.

Grundbuchkosten ca.

Gesamt ca.

200.000 €

1.000–1.200 €

400–500 €

1.400–1.700 €

350.000 €

1.500–1.800 €

600–700 €

2.100–2.500 €

500.000 €

2.000–2.400 €

800–900 €

2.800–3.300 €

750.000 €

2.800–3.200 €

1.100–1.300 €

3.900–4.500 €

Richtwerte inkl. Grundbucheintragung, ohne Mehrwertsteuer.

Wer zahlt die Notarkosten? Üblicherweise der Käufer – das ist Marktusance, nicht gesetzlich festgelegt. Im Kaufvertrag kann etwas anderes vereinbart werden.

Was ist in den Notarkosten enthalten?

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Löschung bestehender Grundschulden (ggf. Mehrkosten)
  • Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
  • Eintragung neuer Grundschulden bei Finanzierung

Rechtsgrundlage: GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)

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