Die Spekulationssteuer – korrekt: Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne – fällt an, wenn du eine Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist mit Gewinn verkaufst. Sie ist kein eigenständiger Steuertyp, sondern wird über die Einkommensteuer erhoben.
Die 10-Jahres-Haltefrist: Wenn du eine Immobilie mehr als zehn Jahre besessen hast, fällt keine Spekulationssteuer an – unabhängig vom Gewinn. Diese Frist gilt für den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf (Datum der notariellen Beurkundung).
Die Eigennutzungsregel: Wenn du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hast, fällt ebenfalls keine Spekulationssteuer an – auch bei kürzerer Haltefrist.
Wann Spekulationssteuer anfällt:
Berechnung: Der Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Nebenkosten minus Abschreibungen) wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das können je nach Einkommen 25–45 % sein.
Was bei Erbschaften gilt: Die Haltefrist des Erblassers wird angerechnet. Wenn das geerbte Objekt schon länger als 10 Jahre in der Familie war, fällt keine Spekulationssteuer an.
Wichtig: Steuerliche Fragen sind Einzelfallentscheidungen. Bitte einen Steuerberater für deine konkrete Situation.
Rechtsgrundlage: § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)
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