Wohnflächenberechnung – warum die Quadratmeterzahl im Kaufvertrag mehr zählt als dein Zollstock.

Die Wohnfläche einer Immobilie ist eine der wichtigsten Angaben im Kaufvertrag und im Exposé. Als Verkäufer haftest du für diese Zahl – deshalb muss sie korrekt sein.

Die zwei wichtigsten Berechnungsmethoden:

Wohnflächenverordnung (WoFlV): Die WoFlV ist die Standardmethode für Wohnimmobilien in Deutschland. Sie legt fest, wie verschiedene Flächen angerechnet werden:

  • Vollständig angerechnet (100 %): Wohnräume, Flure, Küchen, Bäder
  • Zur Hälfte angerechnet (50 %): Balkone, Terrassen, Loggien
  • Nicht angerechnet (0 %): Keller, Garage, nicht ausgebauter Dachboden, Flächen unter 1 m Deckenhöhe
  • Anteilig (50 %): Flächen mit 1–2 m Deckenhöhe

DIN 277: Wird oft im Neubau und gewerblichen Bereich verwendet. Erfasst alle Grundflächen des Bauwerks – auch Keller, Garagen und Nebenräume. Ergibt in der Regel eine höhere Flächenzahl als die WoFlV.

Warum das beim Verkauf wichtig ist: Wer im Exposé 150 m² angibt, aber nur 130 m² WoFlV vorhanden sind, haftet für die Differenz. Käufer können bei wesentlicher Abweichung Preisminderung verlangen. Banken finanzieren außerdem nur die offiziell berechnete Wohnfläche.

„Ich hab mal mit dem Zollstock gemessen": Das reicht Banken nicht. Für den Kaufvertrag wird eine offizielle Wohnflächenberechnung nach WoFlV benötigt – erstellt von einem Architekten oder Sachverständigen oder aus der Bauakte.

Ich besorge die Wohnflächenberechnung als Teil der Vermarktungsvorbereitung.

Rechtsgrundlage: WoFlV (Wohnflächenverordnung) · DIN 277

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