Die Wohnfläche einer Immobilie ist eine der wichtigsten Angaben im Kaufvertrag und im Exposé. Als Verkäufer haftest du für diese Zahl – deshalb muss sie korrekt sein.
Die zwei wichtigsten Berechnungsmethoden:
Wohnflächenverordnung (WoFlV): Die WoFlV ist die Standardmethode für Wohnimmobilien in Deutschland. Sie legt fest, wie verschiedene Flächen angerechnet werden:
DIN 277: Wird oft im Neubau und gewerblichen Bereich verwendet. Erfasst alle Grundflächen des Bauwerks – auch Keller, Garagen und Nebenräume. Ergibt in der Regel eine höhere Flächenzahl als die WoFlV.
Warum das beim Verkauf wichtig ist: Wer im Exposé 150 m² angibt, aber nur 130 m² WoFlV vorhanden sind, haftet für die Differenz. Käufer können bei wesentlicher Abweichung Preisminderung verlangen. Banken finanzieren außerdem nur die offiziell berechnete Wohnfläche.
„Ich hab mal mit dem Zollstock gemessen": Das reicht Banken nicht. Für den Kaufvertrag wird eine offizielle Wohnflächenberechnung nach WoFlV benötigt – erstellt von einem Architekten oder Sachverständigen oder aus der Bauakte.
Ich besorge die Wohnflächenberechnung als Teil der Vermarktungsvorbereitung.
Rechtsgrundlage: WoFlV (Wohnflächenverordnung) · DIN 277